Kaufnebenkosten bei Immobilien

Ein Immobilienkauf, egal ob Haus oder Wohnung, stellt per sé eine finanzielle Belastung dar. Um ungeahnte Kosten im Voraus zu überblicken, haben wir Ihnen die wichtigsten Zusatzkosten zusammengefasst. Diese sollten noch vor Vertragsunterzeichnung möglichst genau kalkuliert und in den Finanzierungsplan aufgenommen werden.
Wir zeigen Ihnen, wie sich die Kaufnebenkosten zusammensetzen, wo Sie sparen können und an welchen Stellen Sie auf keinen Fall sparen sollten.

Kaufnebenkosten im Überblick

Diese Zusatzkosten werden als Kaufnebenkosten bezeichnet und machen ca. 13 % des Kaufpreises Ihrer Immobilie aus. Zu den grundsätzlichen Kaufnebenkosten zählen die folgenden Gebühren:

Einige dieser Gebühren können sehr genau bestimmt und einkalkuliert werden, wohingegen andere Beträge von verschiedenen Faktoren abhängen. Die Grunderwerbsteuer unterliegt ähnlich wie die Maklercourtage regionalen Unterschieden, sodass hierüber keine allgemeingültige Aussage getroffen werden kann. In Hessen liegt die Grunderwerbsteuer beispielsweise bei 6 % des Kaufpreises. Notarkosten und die Eintragung ins Grundbuch sind hingegen gesetzlich geregelt und orientieren sich ebenfalls am Kaufpreis Ihrer Immobilie, weshalb hier keine undurchsichtigen Kosten zu erwarten sind.

Kaufnebenkosten bei der Finanzierung berücksichtigen

Sie sollten die Kaufnebenkosten bei der Planung Ihrer Finanzierung möglichst genau berechnen, da diese in der Regel vom Eigenkapital des Käufers im Anschluss an die Unterzeichnung des Kaufvertrages beglichen werden müssen. Es gilt die Höhe der Kaufnebenkosten als nicht zu gering einzuschätzen und möglichst frühzeitig zu berücksichtigen. Vergewissern Sie sich vorab, wie hoch Ihre Kosten im Detail sein werden und ob Sie diese unverzüglich zahlen können. In aller Regel werden diese Kosten nicht im Rahmen der Kreditfinanzierung für den Immobilienkauf gedeckt, sodass Sie sie aus Ihren eigenen Mittel begleichen müssen.

Wer zahlt die Kaufnebenkosten?

Grundsätzlich ist der Käufer für das Aufbringen der Kaufnebenkosten zuständig und kann mit seiner Kaufabsicht als Initiator verstanden werden. In besonderen Ausnahmefällen können jedoch auch Verkäufer für das (anteilige) Begleichen der anfallenden Notarkosten oder anderer Nebenkosten verantwortlich gemacht werden. Informieren Sie sich vorher bei Ihrem Makler oder Notar, um nachträgliche Schwierigkeiten und resultierende Konsequenzen abwägen und entscheiden zu können.

Expertenrat

Die Kaufnebenkosten machen einen nicht unerheblichen Teil der Immobilienfinanzierung aus. Hierbei handelt es sich jedoch um einen ganz besonders relevanten Kostenposten, der eine unglückliche Bezeichnung bekommen hat. Streng genommen handelt es sich hierbei um Kosten, die als Voraussetzung des Immobilienkaufes betrachtet werden müssen und keine optionale Leistung darstellen.

Sparen können Käufer vor allem dann, wenn sie eine Immobilie in einer günstigen Region Deutschlands erwerben. Staatliche Förderprogramme ermöglichen darüber hinaus, eine schnellere Immobilienfinanzierung. Grundsätzlich lassen sich die Kaufnebenkosten als besonders wichtige und ernst zu nehmende Ausgaben bezeichnen, deren Kürzung oder Einsparung nur begrenzt möglich und aus Expertensicht wenig sinnvoll ist.

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