Denkmalschutz-Immobilien – sicher investieren und Steuern sparen
Denkmalschutz-Immobilien kaufen und von vielen Vorteilen profitieren!
Mit einer Investition in Denkmalimmobilien sind viele Vorteile verbunden. Ein besonders herausragender Vorzug gegenüber dem Kauf von Bestands- oder Neubauimmobilien liegt in den Steuervergünstigungen durch umfangreiche Abschreibungsmöglichkeiten für die denkmalgeschützte Immobilie bzw. deren Sanierung.
Ihre Vorteile mit einer Denkmal-Immobilie von WIORA
- Steuervorteile durch erhöhte Denkmalschutzabschreibungen
- Hohe Werthaltigkeit
- Verlässliche Einnahmequelle
- Schutz vor Inflation
- Attraktive Renditen und Mietsteigerungen
- Festpreis- und Fertigstellungsgarantie
Berthold Wiora
Sie haben noch nichts Passendes gefunden? Kein Problem! Wir haben ständig neue Immobilien im Portfolio und helfen Ihnen gerne bei der Suche.
Gerne kümmere ich mich persönlich um Ihr Anliegen! Teilen Sie mir dazu einfach kurz mit, wie und wann ich Sie am besten erreichen kann.
Danke für Ihr Vertrauen! Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.
Was spricht für die Investition in eine Denkmal-Immobilie?
Von erhöhter Denkmalschutz AfA profitieren
Wer sich für den Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie entscheidet, kommt in den Genuss herausragender Steuervorteile, denn er kann als Kapitalanleger die Kosten für die Sanierung (Instandsetzungs- und Modernisierungskosten) bis zu 12 Jahre lang zu 100 % abschreiben. Diese sog. erhöhten Denkmalschutzabschreibungen (Denkmalschutz AfA) werden in § 7i Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Danach können in den ersten 8 Jahren jeweils bis zu 9 %, in den folgenden 4 Jahren bis zu 7 % der Sanierungskosten abgesetzt werden. Wer die denkmalgeschützte Immobilie ausschließlich selbst nutzt, kann die Sanierungskosten über 10 Jahre zu jeweils 9 % abschreiben. Der Sanierungsanteil ist daher ein wichtiges Kriterium bei der Investitionsentscheidung. Je höher der Anteil der Sanierungskosten am Kaufpreis der Denkmalimmobilie ist, desto höher ist der Steuervorteil.
Denkmalschutz-Immobilien als Kapitalanlage – Unikate mit Charakter
Jede Denkmalimmobilie muss die entsprechenden Anforderungen des Denkmal-Schutz-Gesetzes (DSchG) erfüllen, um als solche auch anerkannt und gefördert zu werden. Gegenüber anderen Immobilien zeichnen sich Denkmalschutzimmobilien durch ihre Historie, ihren einzigartigen Charakter und ihr besonderes architektonisches Flair aus. Jede Denkmalschutzimmobilie ist ein Unikat. Wer sich für eine Denkmalimmobilie als Kapitalanlage entscheidet, trifft immer auch eine Entscheidung für die Bewahrung von Geschichte und historischer Bauweise, ohne dabei Modernes zu vernachlässigen. Zweifelsohne sind Denkmalimmobilien eine Anlageform für Individualisten, die Exklusivität und Ausstrahlung ebenso schätzen wie die Erhaltung kulturell geprägter Baukunst, deren Wurzeln teilweise über 100 Jahre zurückreicht.
Immobilien unter Denkmalschutz sind eine sichere Kapitalanlage für die Zukunft
Vermögensaufbau und Alterssicherung gehören vor dem Hintergrund von Nullzins-Politik und Folgen von Finanzkrisen zu den beherrschenden Themen unserer Zeit. Immobilien bieten hier mehr denn je eine attraktive, inflationssichere und krisenfeste Anlageform, die heute und in Zukunft immer stärker nachgefragt wird. Denkmalschutzimmobilien genießen in diesem Kontext eine herausragende Sonderstellung. Die Kaufpreise sind derzeit noch vergleichsweise günstig, die denkmalgeschützten Immobilien grundsätzlich solide und hochwertig modernisiert, die Baukontrolle häufig TÜV-gesteuert. Gleichzeitig garantieren Denkmalschutzimmobilien enormes Wertsteigerungspotential, denn ihr natürliches Angebot ist begrenzt und ihre Rentabilität durch attraktive Steuervorteile begünstigt.
Wann sind Immobilien Denkmal-Immobilien und was ist vor dem Kauf zu beachten?
Nicht jede Immobilie, die ein gewisses Alter erreicht hat, ist automatisch eine Denkmalschutz-Immobilie. In Deutschland verfügt jedes Bundesland über ein eigenes Denkmal-Recht, jede Kommune über eine eigene Denkmalschutz-Behörde. Diese ist für die Klassifizierung verantwortlich und nimmt die Einstufung von Denkmalimmobilien anhand städtebaulicher, historischer und auch künstlerischer Kriterien vor. Wer mit dem Gedanken spielt, eine Denkmal-Immobilie zu kaufen, sollte sich bei der zuständigen Denkmalbehörde sehr genau über die Anforderungen und Bestimmungen erkundigen. Schnell kann die Sanierung komplexer und teurer werden als ursprünglich geplant. Eine genaue Kalkulation und Auflistung von Sanierungs- und Folgekosten ist empfehlenswert. Im Einzelfall kann der Einbezug eines auf Denkmalschutz spezialisierten Architekten oder Sachverständigen sinnvoll sein. Bei Denkmalschutz-Immobilien von WIORA kann sich der Käufer entspannt zurücklehnen, denn diese Dinge wurden im Vorfeld bereits vom Bauträger geprüft!
10 Maßnahmen, die genehmigungspflichtig sind
Grundsätzlich sind alle Sanierungs- und Instandsetzungs-Maßnahmen genehmigungspflichtig, die das Erscheinungsbild, die schützenswerten Bestandteile und/oder die Substanz der Denkmal-Immobilie verändern. 10 besonders wichtige haben wir Ihnen hier zusammengetragen:
- Abbruch oder Teilabbruch, Wanddurchbrüche und neuer Anbau
- Neuer Putz oder Fassadenanstrich
- Erneuerung von Fenstern oder Türen
- Dacheindeckung oder die Errichtung von Überdachungen
- Dachgeschoss- oder Kellerausbau
- Reparaturen am Fachwerk
- Veränderungen schützenswerter Innendekoration wie z. B. Vertäfelungen, Stuck, Wandmalereien
- Anbringung von Solar- oder Satellitenanlagen
- Modernisierung von Elektro-Installationen
- Versetzung des Denkmal-Gebäudes an einen anderen Standort
WIORA – Ihr starker Partner
Immobilien sind unsere Leidenschaft. Wenn Sie sich für eine Denkmalimmobilie als Kapitalanlage interessieren, finden Sie in WIORA einen zuverlässigen und vertrauensvollen Partner mit jahrzehntelanger Erfahrung, der für Sie die richtige Wertanlage findet. Nutzen Sie unseren kompetenten Service und nehmen Sie Kontakt auf – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!