Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen. Die Höhe der zu zahlenden Steuer hängt von der Lage und dem Kaufpreis der jeweiligen Immobilie ab. Erfahren Sie hier, wie Sie die Grunderwerbsteuer berechnen und worauf Sie achten sollten.

Basiswissen: Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer zählt zu den so genannten Kaufnebenkosten und gilt gleichzeitig als nötige Voraussetzung, um das Eigentumsrecht abschließend zu erhalten. Nur wer die Grunderwerbsteuer bezahlt hat, erlangt die nötige Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Grundbucheintragung unabdingbar ist.

Die Höhe der Grunderwerbsteuer hängt von dem jeweiligen Bundesland ab, in welchem Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen. Der Anteil des entsprechenden Prozentsatzes pendelt sich in einem Bereich zwischen 3,5 und 6,5 % des im Vertrag festgelegten Kaufpreises ein. Grund für die unterschiedlichen Steuersätze ist das Grunderwerbsteuergesetz vom 1. Januar 2006. Dieses sieht vor, dass die einzelnen Bundesländer individuell entscheiden können, wie hoch die jeweilige Grunderwerbsteuer ausfällt. In Sachsen und Bayern ist die Grunderwerbsteuer auf dem niedrigsten Niveau und liegt bei 3,5 %.

Die Steuer muss im Anschluss an die Kaufabwicklung einmalig gezahlt werden. Nach der notariellen Beglaubigung des Kaufvertrages wird das jeweilige Finanzamt informiert, welches den Steuerbescheid an den Käufer aussendet. Von nun an haben Sie einen Monat Zeit, um den fälligen Betrag zu begleichen.

Grunderwerbsteuer berechnen

Für eine umsichtige Planung Ihrer Immobilienfinanzierung ist die Berücksichtigung der Grunderwerbsteuer besonders relevant. Immerhin beträgt die Grunderwerbsteuer mindestens 3,5 % des Kaufpreises und muss beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstückes beglichen werden. Diese sollten Sie als festen Bestandteil einkalkulieren, damit Sie im Nachhinein keine unangenehmen Überraschungen erleben, die Ihre Immobilienfinanzierung verkomplizieren könnten.  

Sie können die Höhe Ihrer Grunderwerbsteuer ganz einfach selbst errechnen. Hierfür müssen Sie nur den Kaufpreis einer bestimmten Immobilie sowie das Bundesland kennen, in dem sich Ihr gewünschtes Investitionsobjekt befindet. Mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner können Sie schnell und einfach den zu erwartenden Betrag berechnen und noch vor dem Kauf der Immobilie einkalkulieren.

Wissenswertes zum Thema Grunderwerb

Grunderwerb ist nicht in jedem Fall steuerpflichtig, denn das Grunderwerbsteuergesetz sieht einen Freibetrag von bis zu 2.500 € vor. Überschreitet Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie diesen Betrag, so richtet sich der zu zahlende Betrag nach dem Steuersatz, auf den sich das jeweilige Bundesland geeinigt hat.

Die Grunderwerbsteuer wird nicht fällig, wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück vererbt oder geschenkt bekommen. In diesen Fällen sollten Sie allerdings darauf achten, dass Ihnen die Erbschaftsteuer berechnet wird. Diese richtet sich nach dem Wert des vererbten Objektes und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Ihnen und der vererbenden Person. Für geschenkte Immobilien gelten allerdings andere Regeln in Form des Schenkungssteuergesetzes, über die Sie sich informieren und Bescheid wissen sollten.

Die Grunderwerbsteuer wird allerdings auch fällig, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen möchten, denn auch in diesem Fall führt der Erwerb der Immobilie zum anteiligen Grundstückskauf.

Expertenrat zur Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer stellt einen wesentlichen Teil der Kaufnebenkosten dar und wird in Zukunft eher steigen als stagnieren. Umso wichtiger ist es, die Möglichkeiten zu kennen, welche die Kosten möglichst geringhalten und Ihnen die Immobilienfinanzierung auf diese Weise zu erleichtern.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, so haben Sie die Möglichkeit, Ihren Anteil an der Instandhaltungsrücklage separat auszuweisen, so dass dieser nicht in die Berechnung der Steuer miteinfließt. Hierdurch verringert sich der Wert der Grunderwerbsteuer in Bezug auf den Wohnungskauf.
Sollten Sie die Absicht haben, Ihre Wohnung oder Ihr Haus zu vermieten, so wirkt sich dieser Umstand auch positiv auf Ihre Grunderwerbsteuer aus, denn die Grunderwerbsteuer kann in Form von Werbungskosten abgeschrieben werden. Dies wird im Zuge der AfA – Abschreibung für Abnutzung – realisiert, da die Zahlung der Grunderwerbsteuer als Voraussetzung für den Erwerb einer Immobilie gilt.
Ebenfalls ist darauf zu achten, dass »bewegliche Bestandteile« der Immobilie wie beispielhaft eingebaute Küchen oder sonstige Möbelstücke, die nicht feststehender Teil der Immobilie sind, gesondert ausgewiesen werden, um nicht in die Bemessungsgrundlage miteinzufließen.

Auf diese Weisen kann eine möglichst geringe Grunderwerbsteuer realisiert werden, wodurch sich beträchtliche Einsparungen im Bereich der Kaufnebenkosten ergeben können. Es empfiehlt sich, diesem Aspekt große Aufmerksamkeit zu widmen und die Kosten nicht bloß beiläufig zu berücksichtigen.

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