Grundbucheintragung
Warum eine Eintragung im Grundbuch?
Immobilienkäufer – egal ob Haus- oder Wohnungskauf – müssen im Zuge der Kaufabwicklung beim Grundbuchamt eine Eintragung im entsprechenden Grundbuch vornehmen lassen. Die Eintragung wird nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages fällig, und erst dann geht die Immobilie in Ihren Besitz über. Mit der Eintragung im Grundbuch wird erklärt und festgelegt, ob bzw. welche Belastungen auf einem Grundstück liegen und ob bzw. wie das Eigentum verteilt wird. Die Aufteilung des Grundstückes bezieht sich in erster Linie auf den Kauf von Eigentumswohnungen, die in einer Eigentumsgemeinschaft organisiert sind. Hier wird das Grundstück entsprechend der Hausaufteilung anteilig vergeben.
Zeitliche und finanzielle Aufwände für die Grundbucheintragung
Die Eintragung ins Grundbuch sollte mit relativ großer Vorlaufzeit erfolgen, da sich die Komplexität nicht pauschal kalkulieren lässt. Sie hängt einerseits vom entsprechenden Grundstück und andererseits von der jeweiligen Auslastung des Grundbuchamtes ab. Daher kann die Durchführung der Eintragung mehrere Monate in Anspruch nehmen, die Sie dafür auch einplanen sollten.
Um einen Grundbucheintrag vornehmen zu lassen, muss der Eigentümer seine Angaben notariell beglaubigen lassen. Hierbei entstehen notwendigerweise Notarkosten, die im Rahmen des Immobilien-Erwerbs einkalkuliert werden müssen.
Doch auch das Grundbuchamt selbst erhebt Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch. Die Kosten orientieren sich am Wert der Immobilie oder des Grundstücks und machen insgesamt ca. 1,5 % des Kaufpreises aus.
Grundbuchauszug
Wenn Sie vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages stehen, sind Sie dazu berechtigt, einen Einblick in das Grundbuch zu erhalten. Es empfiehlt sich, unbedingt von dieser Option Gebrauch zu machen, um klare und aussagekräftige Informationen über Eigentumsverhältnisse und über mögliche Grundschulden zu bekommen. Hierfür ist ein Grundbuchauszug notwendig, den Sie beim jeweiligen Grundbuchamt für einen geringen Betrag von etwa 10 bis 15 € beantragen können. Für die Antragstellung vor dem Immobilienkauf sollten Sie über einen Vorvertrag verfügen, der Sie dazu berechtigt, Einsicht in Grundbücher zu erhalten.
Für die Immobilienfinanzierung in Form eines Kredites ist der Grundbuchauszug die Voraussetzung, denn die Bank fordert dieses Dokument ein, bevor Sie ein Darlehen abschließend erhalten. In diesem Zusammenhang wird auch die Grundschuld im Grundbuch festgehalten, die für die Laufzeit des Kredites bestehen bleibt. Erst wenn das Darlehen restlos abbezahlt ist, wird die Grundschuld entfernt und die Immobilie oder das Grundstück befindet sich vollständig in Ihrem Besitz.
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