Denkmal-AfA

Die Absetzung für Abnutzung (kurz AfA) stellt ein spezielles Förderangebot für Käufer einer Wohnung oder eines Hauses dar. Es gibt unterschiedliche AfA-Förderoptionen, die in Abhängigkeit zur begehrten Immobilie stehen.
Wir stellen Ihnen den besonderen Fall der Denkmal-AfA genauer vor und weisen Sie auf Anforderungen, Regularien und Nutzen dieser Förderung hin.

Wie funktioniert die Denkmal-AfA?

Wer eine Denkmalschutzimmobilie kauft, weiß um die hohen Kosten, die durch Sanierungsarbeiten eines solchen Gebäudes entstehen können. Es handelt sich bei der Denkmal-AfA nicht um einen finanziellen Vor- oder Zuschuss, sondern um eine nachträgliche Verrechnung der bereits gezahlten Sanierungskosten.

Bei dieser Förderoption können Immobilienkäufer durch Abschreibungen Sanierungskosten zum Teil vollständig steuerlich geltend machen, wodurch sich die Steuerlast immens verringert. Diese erhalten Sie jedoch nur dann, wenn Ihnen die Denkmalschutzbehörde die ordnungsgemäße Sanierung bescheinigt. Diese Bescheinigung ist in jedem Fall notwendig, da Denkmalschutzgebäude nicht nach eigenem Ermessen umgebaut, saniert, renoviert oder erneuert werden dürfen.

Wer hat Anspruch auf die Denkmal-AfA?

Grundsätzlich haben alle Käufer von denkmalgeschützten Immobilien Anspruch auf die Denkmal-AfA, jedoch gibt es einige Punkte, die es zu beachten gilt. Im Allgemeinen muss unterschieden werden, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird. Wenn Sie die Immobilie beziehen, können Sie in den ersten 10 Jahren 90 % der Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Bei Vermietung sind es sogar 100 % in den ersten 12 Jahren. Der Staat unterstützt und fördert solche Maßnahmen mit hohen Abschreibungsmöglichkeiten und trägt so zur Langlebigkeit und Erhaltung historischer und denkmalträchtiger Immobilien bei.
Um als Interessent einer Denkmalschutzimmobilie die Förderung der Denkmal-AfA zu erhalten, sollten Sie als Privatperson oder Institution einige Voraussetzungen erfüllen.

Besitzer eines Objektes, das von der Landeszentrale als erhaltenswert beurteilt wird, können mit dieser Förderung von erheblichen Steuerersparnissen profitieren. Um Änderungen an einem solchen Gebäude vornehmen zu dürfen, müssen diese jedoch von der Denkmalschutzbehörde abgesegnet werden. Von Steuerersparnissen profitieren Sie erst nach Ende der Baumaßnahmen und nur dann, wenn Ihnen die Immobilie schon vor Beginn der Sanierung gehörte.
Die Höhe Ihrer Abschreibungen hängt nicht nur von der Nutzung der Immobilie (Vermietung oder Eigennutzung), sondern auch von Ihrer privaten Steuerlast ab. Faktoren wie Ihre finanzielle Ausgangslage und Ihr Familienstand werden an dieser Stelle ebenfalls berücksichtigt.

Besonderheiten beim Kauf über einen Bauträger

Dem Käufer einer Denkmalschutzimmobilie fehlen häufig wichtige Erfahrungen, die für umsichtige Sanierungsarbeiten notwendig wären. Was muss, darf oder sollte saniert werden? Wer übernimmt die anfallenden Aufgaben und wie dürfen sie umgesetzt werden?

Um von den steuerlichen Abschreibungen zu profitieren, ist es wichtig, dass Sie diese Fragen beantworten können. Dazu sollten Sie einen Experten an Ihrer Seite haben, der in intensivem Kontakt und enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz steht – der Bauträger. Sie sollten den Kauf einer Denkmalschutzimmobilie über einen Bauträger noch vor Beginn der Sanierungsarbeiten abschließen. Vertraglich vereinbaren Sie mit dem Bauträger die Umsetzung und Finanzierung der Baumaßnahmen.
Ihre besonderen Vorteile: Für Sie entstehen keine Aufwände, denn der Bauträger kümmert sich um den reibungslosen Ablauf der Arbeiten und der angemessenen Sanierung dieser besonderen Immobilie. Außerdem können Sie die anfallenden Kosten als Werbungskosten abschreiben. Auf diese Weise wird die Wertsteigerung der denkmalgeschützten Immobilie gefördert und kommt letztlich Ihnen als Eigentümer zugute.

Das Wichtigste im Überblick

  • Nutzung der Immobilie berücksichtigen
  • Denkmalschutzbehörde in alle Entscheidungen miteinbeziehen
  • Bei Sanierungsbeginn muss die Immobilie in Ihrem Besitz sein
  • Sie profitieren von hohen steuerlichen Abschreibungen und geringeren Zinsen
  • Das Hinzuziehen eines Bauträgers wird empfohlen
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