Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Dieser Glossarbeitrag behandelt die Themen rund um die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. WIORA erklärt, für wen die Haftpflichtversicherung essentiell ist und welche Leistungen Immobilien- und Grundstückseigentümer erwarten dürfen.

Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Immobilieneigentümer brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wenn sie ihre Immobilie vermieten wollen oder einer Eigentümergemeinschaft angehören. Bei Eintritt in eine Eigentümergemeinschaft wird die regelmäßige Zahlung des sogenannten Hausgeldes fällig. Häufig ist in diesem Beitrag der Versicherungsschutz bereits enthalten. Hier gilt es genauestens auf bereits bestehende Versicherungen zu schauen, um eine Überversicherung zu vermeiden und unnötige Kosten einzusparen.

Doch auch Eigentümer von unbebauten Grundstücken sind dazu verpflichtet, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abzuschließen. Immobilieneigentümer, die das Haus oder die Eigentumswohnung selbst bewohnen, sind in der Regel mit einer privaten Haftpflichtversicherung bestens abgedeckt.

Wieso ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig?

Grundsätzlich sorgt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dafür, dass die Eigentümer einer Immobilie gegen Schäden, die durch Dritte entstehen, versichert sind. Dies ist dann besonders wichtig, wenn vermietete Immobilien durch Mieter beschädigt werden.

Wie bereits erwähnt, ist auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Grundstückbesitzer vonnöten. Sollte sich eine Person auf dem Grundstück verletzen, können daraus Schadensansprüche entstehen, deren Kosten schnell in die Höhe steigen können. Private Haftpflichtversicherungen reichen in diesen Fällen nicht aus. Wer Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, der verfügt über Gemeinschaftseigentum. Auch hier können Unfälle oder Schäden entstehen, für die die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft anteilig haftbar gemacht werden können – daher ist auch in diesem Fall eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht erforderlich.

Unterschied zur privaten Haftpflichtversicherung

Im Gegensatz zur privaten Haftpflichtversicherung, die sowohl für Immobilieneigentümer als auch für Mieter notwendig ist, dehnt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht den Versicherungsschutz enorm aus und sichert Vermietern und Mitgliedern einer Eigentümergemeinschaft maximalen Schutz zu.

Bei einem Unfall oder einem Schaden, der durch Dritte entsteht, zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht. Wer in solchen Fällen über keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht verfügt, kann schnell in große finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Leistungen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Vereinfacht gesprochen, sorgt diese Versicherung dafür, dass Immobilieneigentümer ihre gesetzliche Haftpflicht absichern können. Hierzu zählen vor allem die Instandhaltungspflicht sowie die Verkehrssicherungspflicht, denen Vermieter und Eigentümer nachkommen müssen.

Sollten Schäden, Unfälle oder Verletzungen darauf zurückführbar sein, dass Vermieter und Eigentümer ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind, übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die anfallenden Kosten.

Doch auch unverschuldete Unfälle werden von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernommen. Sollte beispielsweise der Postbote auf Ihrem Grundstück ausrutschen und sich verletzen, so kommt hier ebenfalls der Versicherungsschutz zum Tragen.

Welche Kosten verursacht eine solche Versicherung?

So unterschiedlich wie die Anbieter der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, so unterschiedlich auch die Kosten und die Berechnungsgrundlagen. Es können sowohl der Bruttojahresmietwert als auch die Versicherungssumme in die Errechnung der Beiträge miteinfließen. Außerdem ist es möglich, dass auch die Größe des Grundstücks oder die Art der Immobilie – Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus – berücksichtigt werden. Daher ist der Vergleich unterschiedlicher Versicherungsgesellschaften besonders wichtig.

Da Immobilieneigentümer die anfallenden Kosten problemlos auf die Betriebskosten umlegen können, stellt diese Versicherung in der Regel keine finanzielle Überlastung dar.   

Wissenswertes zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Wenn Personen über mehrere Immobilien verfügen, so muss für jedes Objekt eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Es ist nicht möglich, mit einer einzigen Versicherung alle Eigentumsprojekte abzusichern.

Darüber hinaus darf die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht mit der Hausratversicherung verwechselt werden. Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung und greift bei unverschuldetem Verlust oder Zerstörung von beweglichem Eigentum sowie den damit verbundenen Wiederherstellungsaufwänden, allerdings nicht bei Schadensansprüchen oder Schäden durch Dritte.

Entgegen der geläufigen Annahme, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sei eine Pflichtversicherung, ist es jedoch so, dass in der deutschen Gesetzgebung keine Verpflichtung zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vorliegt. Als erfahrener Immobilien-Partner spricht sich WIORA jedoch ausdrücklich für den Abschluss einer solchen Versicherung aus.

 

Fakten im Überblick

  • Für Immobilieneigentümer, die ihr Eigentum vermieten
  • Immobilieneigentümer, die einer Eigentümergemeinschaft angehören
  • Grundstückbesitzer eines unbebauten Grundstücks
  • Mieter benötigen keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Greift bei Beschädigungen der Immobilie durch Dritte
  • Greift bei Unfällen, Verletzungen, Beschädigungen die Dritten auf dem Grundstück wiederfahren (siehe Beispiel Postbote)
  • Pro Objekt muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist keine gesetzliche Pflichtversicherung
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