Bestellerprinzip
Was versteht man unter dem Begriff »Bestellerprinzip«?
Originär kommt der Begriff aus dem Bereich des Mietrechts, in dem er am 1. Juni 2015 gesetzlich festgelegt wurde. Demnach muss diejenige Partei für die anfallenden Maklergebühren aufkommen, die den Makler auch beauftragt hat. Dies gilt sowohl für Vermieter als auch für Mieter gleichermaßen: Wer bestellt, der zahlt.
Anders sieht es mit der Verteilung der Maklerkosten beim Verkauf von Immobilien aus. Die Maklerprovision wurde in der Vergangenheit oftmals vom Verkäufer – beziehungsweise Besteller – auf den Käufer umgelegt. Das ist seit dem 23. Dezember 2020 nicht mehr möglich.
Die Maklerprovision beim Immobilienkauf
Durch das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser gilt das Bestellerprinzip beim Kauf und Verkauf von Immobilien nicht. Die neue Gesetzgebung reglementiert die Verteilung der Maklerkosten auf beide Parteien, sofern der Makler die Interessen beider Seiten vertritt.
Das Gesetz trat im Dezember 2020 in Kraft und soll dem Schutz des Käufers dienen. Was in manchen Bundesländern bereits dem Regelfall entsprach, ist seitdem bundesweit verpflichtend: Käufer und Verkäufer teilen sich die Kosten für die Maklerprovision auf – unabhängig davon, wer den Vermittler beauftragt hat. Der Auftraggeber zahlt somit 50 Prozent der anfallenden Provision. Mietverträge werden durch dieses Gesetz nicht tangiert: Hier gilt nach wie vor das bekannte Bestellerprinzip, das 2015 gesetzlich geregelt wurde.
Wie hoch sind die Kosten für einen Immobilienmakler?
Bei der Vermietung einer Immobilie sind die Maklergebühren prinzipiell frei verhandelbar. Meist belaufen sich diese aber auf 1,5 bis zwei Nettokaltmieten exklusive Mehrwertsteuer. Hat der Vermieter den Makler bestellt, trägt er die anfallenden Kosten komplett. Beim Immobilienkauf ist die Höhe der Maklerprovision ebenfalls nicht konkret festgelegt. Eine verbreitete Gebühr liegt allerdings bei 7,14 Prozent des Kaufpreises. Durch die nun gesetzlich festgelegte Provisionsteilung würden die Kosten für Käufer und Verkäufer bei je 3,57 Prozent liegen.
Wie sinnvoll ist die Beauftragung eines Maklers?
Lohnt es sich heute noch, einen Immobilienmakler ins Boot zu holen, auch wenn ich nach geltendem Gesetz die Provision zahlen muss? Die Antwort ist ein klares Ja! Ein Makler kann mit seinem fundierten Fachwissen und umfassenden Beratungs- und Vermarkungsmöglichkeiten sowohl den Immobilienkäufer als auch den Immobilienverkäufer unterstützen. Ein guter Makler kennt den regionalen Immobilienmarkt und kann Trends und Preise objektiv einschätzen. Als sachkundiger Vermittler kann ein Makler helfen, Ihr perfektes Zuhause zu finden.
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