Baukindergeld

Das Baukindergeld gehörte bis zum 31. März 2021 zu den attraktiven staatlichen Förderprogrammen der KfW-Förderung und richtete sich besonders an Familien, die mit dem Gedanken spielten, ein neues Eigenheim zu kaufen oder zu bauen. Hier lesen Sie, wie Sie vom befristeten Baukindergeld profitieren konnten. WIORA informiert über Voraussetzungen und Regularien, die bei der Beantragung der Förderungen hilfreich waren, und gibt Ihnen außerdem nützliche Tipps an die Hand, die Ihnen im Beantragungsprozess einer Förderung viel Zeit ersparen.

Was war das Baukindergeld?

Am 18. September 2018 wurde das Baukindergeld eingeführt, um vor allem jungen Familien, die finanziell eingeschränkt sind, den Traum von einem Eigenheim ermöglichen zu können. Ursprünglich bis Ende 2020 angesetzt, wurde der Förderzeitraum aufgrund der Corona-Pandemie einmalig bis zum 31. März 2021 verlängert. Haben Sie Sie Ihren Kaufvertrag vor Ablauf dieser Frist unterschrieben, so konnten Sie dementsprechend einen Antrag auf Baukindergeld stellen.

Der Begriff Baukindergeld suggeriert, es habe sich um eine Förderung gehandelt, die nur für Bauherren interessant war. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass auch der Kauf von Bestandsimmobilien durch das Baukindergeld bezuschusst wurde.

Wie hoch war die Fördersumme?

Wurde Ihr Antrag auf Baukindergeld genehmigt, beträgt die anschließende Förderdauer 10 Jahre. Förderberechtigte Haushalte erhalten 1.200 Euro pro Jahr und pro Kind, was einer maximalen Fördersumme von 12.000 Euro pro Kind entspricht.

Welche Voraussetzungen musste ich erfüllen?

Förderberechtigt waren bis zum 31. März 2021 in erster Linie Haushalte mit einem maximalen Einkommen von 90.000 Euro im Jahr, von denen 15.000 Euro pro Kind gerechnet wurden. Für jedes weitere Kind erhöhte sich die Einkommensgrenze um je 15.000 Euro. Das Baukindergeld konnten Immobilienkäufer und Bauherren unter der Voraussetzung erhalten, dass es sich bei dem entsprechenden Objekt um die einzige Wohnimmobilie im Eigenbesitz handelte. Gehörten Ihnen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung – ob Kaufvertrag oder Baugenehmigung – weitere Immobilien, so kam das Baukindergeld für Sie nicht infrage. In Bezug auf den Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung musste außerdem darauf geachtet werden, dass dieser nicht vor dem 01.01.2018 datiert war und dass Ihr Einzug nicht länger als 6 Monate zurücklag – Solche Anträge wurden nicht bezuschusst.

Eine weitere Einschränkung erfuhr dieses Förderangebot durch die Bestimmung der Vertragspartner: Kauften Sie eine Immobilie von Angehörigen Ihrer Familie, so konnte das Baukindergeld ebenfalls nicht ausgezahlt werden. Wichtig war bei den Eigentumsanteilen, dass Ihnen als Antragsteller mindesten 50 % der Immobilie gehörten und dass sich das neue Eigenheim in Deutschland befand. War dies nicht der Fall, so wurde der Zuschuss nicht gewährt. Das Baukindergeld konnte außerdem erst ab dem Tag des Einzuges beantragt werden.

Wie wurde das Baukindergeld beantragt?

Das Baukindergeld konnte bis Fristende online über das KfW-Portal beantragt werden. Bevor Sie einen solchen Antrag stellen, sollten Sie vom Vorab-Check der KfW Gebrauch machen, der Ihnen aufzeigt, ob Sie förderberechtigt sind oder ob Förderungen wie das Baukindergeld in Ihrem Fall nicht gewährt werden können.

Sollten Sie Anspruch auf eine Förderoption haben, dann können Sie schnell und einfach Ihre Daten eintragen. Im Anschluss daran werden Ihnen zwei Ident-Verfahren angeboten, die für das spätere Hochladen Ihrer Unterlagen wie Meldebestätigung oder des Kaufvertrages notwendig sind. Haben Sie alle Schritte erfolgreich durchlaufen, warten Sie auf Ihre Zusage.

Erste Bilanzierungen zeigen auf, dass allein im ersten Jahr etwa 135.000 Anträge von Familien eingegangen sind, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollten. Es hat sich außerdem gezeigt, dass Antragsteller des Baukindergeldes in der Regel eine positive Rückmeldung erhielten und Zuschüsse in den meisten Fällen – bei Erfüllung der Voraussetzungen – gewährt wurden.

Wichtige Informationen

Sie sollten bei der Kalkulation Ihrer Immobilienfinanzierung berücksichtigen, dass die Fördermöglichkeit Baukindergeld zwar eine erhebliche finanzielle Unterstützung darstellte, doch nur jährlich ausgezahlt wurde. Die Wahrscheinlichkeit günstigere Kreditkonditionen zu erhalten, war eher gering, da das Geld nicht als Teil Ihres Eigenkapitals betrachtet und somit auch nicht miteingerechnet werden konnte.

Förderoptionen nutzen

WIORA hat empfohlen, das Baukindergeld – sofern möglich – zu nutzen und die Kosten der Immobilienfinanzierung auf diese Weise zu schmälern. Häufig konnte das Baukindergeld die Kaufnebenkosten abdecken und Ihnen so einen finanziellen Vorsprung verschaffen. Allgemein gilt allerdings, dass Sie Ihre Immobilie auch ohne eine Förderung realisieren können sollten und der Zuschuss keine notwendige Bedingung ist, sondern als willkommene Erleichterung gesehen wird.

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